sexueller Missbrauch von Kindern
- sexueller Missbrauch von Kindern
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Straftat, die begeht, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (
Kind) vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt, des Weiteren, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt (§ 176 Absatz 1 und 2 StGB,
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe). Das 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26. 1. 1998 brachte folgende Neuregelungen: Ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer 1) sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2) ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, 3) auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt (§ 176 Absatz 3 StGB). Der
schwere sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach § 176 a mit höherer Strafe bedroht. Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, ist lebenslange oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren vorgesehen (§ 176 b StGB).
Universal-Lexikon.
2012.
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